Was ist ein Kredit
Unter der Bezeichnung Kredit versteht man im technischen Sinne zunächst die zeitlich beschränkte Gebrauchsüberlassung einer vertretbaren Sache oder Geldsumme durch den so genannten Kreditgeber an den Kreditnehmer. Dieser zahlt im Gegenzug einen im Vorfeld vereinbarten Zins. Der wirtschaftliche Nutzen dieser Gestaltung ist einleuchtend. So kann der Kreditgeber eine Sache oder Geldsumme, die er anderenfalls zum entsprechenden Zeitpunkt nicht benötigt, gewinnbringend verwenden. Der Kreditnehmer hingegen erhält die Möglichkeit, eine Sache oder Geldsumme, über die er andernfalls nicht verfügen könnte, so zu gebrauchen, dass er damit einen hinreichenden Gewinn macht.
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Wir alle brauchen Kredite
In der wirtschaftlichen Praxis wird ein Kredit in der Regel in der Form des so genannten Darlehens gewährt. Dabei handelt es sich um einen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten schuldrechtlichen Vertrag, der die obige Situation der Gebrauchsüberlassung von vertretbaren Sachen oder Geld regelt. Ferner trifft das Gesetz Maßnahmen zur Regelung der Fälligkeit eines Kredites. Als Fälligkeit bezeichnet man den von Kreditnehmer und -geber vereinbarten Zeitpunkt, zu dem der Kreditnehmer die Sache oder Geldsumme wieder an den Kreditgeber zurückerstattet und den vereinbarten Kreditzins errichtet. Insbesondere nach den Modalitäten dieser Fälligkeitsbestimmungen lässt sich das Darlehen in bestimmte Arten einteilen. So kann etwa das endfällige Darlehen, bei dem das Darlehen mitsamt der vereinbarten Zinsen zum Ende der Laufzeit en bloc rückgeführt wird, von dem Annuitätendarlehen oder dem Tilgungsdarlehen unterschieden werden. Bei den letztgenannten Darlehensarten ist die Rückzahlung der kreditierten Summe und des Zinssatzes nach monatlichen oder gar jährlichen Zeiträumen gestaffelt, sodass nicht die gesamte geschuldete Summe en bloc, sondern vielmehr teilweise rückgeführt wird, wobei sich die einzelnen Arten wiederum hinsichtlich der Berechnung des jeweils zu zahlenden Tilgungsbetrages unterscheiden.
Ferner werden bestimmte Einzelheiten der Kreditsicherung gesetzlich geregelt. Die Notwendigkeit für eine solche Regelung ergibt sich aus der Ausfallgefahr des Darlehens. So besteht stets die Gefahr, dass der Kreditnehmer die kreditierte Sache oder Geldsumme bei Fälligkeit des Darlehens nicht mehr zurückzahlen kann, weil er die Sache oder Summe zwar verbraucht hat, aber nicht wirtschaftlich genug genutzt hat, um den Kredit aus seinem eigenen Vermögen zurückzuführen. Um dieser Gefahr zu entgehen hat der Gesetzgeber verschiedene Formen der Kreditsicherung geregelt, wobei zu den in der Praxis bedeutendsten wohl die Sicherungsübereignung und das Grundpfandrecht gehört.
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-Mike R.